Ermittlung explosionstechnischer Kenngrößen zur Auslegung von Entstaubungsanlagen
Eine Staubuntersuchung durch Keller verschafft Klarheit und Sicherheit
Die EU-Richtlinie ATEX 137 verpflichtet den Betreiber einer Anlage mit Explosionsgefahr ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dazu ist die Explosionsgefahr zu ermitteln und zu bewerten. Dies wiederum setzt die Ermittlung der explosionstechnischen Kenngröße des anfallenden Staubes voraus. Mit aufeinander basierenden Dienstleistungspaketen kann Keller bei der Bewertung der Explosionsgefahr, bei der Ermittlung der explosionstechnischen Kenngröße und bei der Festlegung der Explosionsschutzmaßnahmen zielgerichtet unterstützen.
Hinweis zur Abwicklung
Die Staubprobe ist so zu entnehmen, dass sie für den zu bewertenden Prozess repräsentativ ist.
Die Staubprobe ist in gut verschlossenem Beutel an nachstehende Adresse zu schicken:
Keller Lufttechnik GmbH + Co. KG
Marcel Schneider
Neue Weilheimer Str. 30
73230 Kirchheim unter Teck
Untersuchungsdauer:
In der Regel 10 Arbeitstage. Prüfbericht wird per E-Mail an den Ansprechpartner versendet.
Folgende Informationen sind der Staubprobe beizulegen:
• Firmenanschrift
• Ansprechpartner mit Mailadresse
• Produktname oder Staubart
• Lagerfähig bei Raumtemperatur?
• Hygroskopisch?
• Ekzemerregend?
• Lösemittel enthaltend?
• Ist der Staub gefahrstoffhaltig?
• Gibt es spezielle Handhabungsvorschriften?
Hier finden Sie ein entsprechendes Formular zum ausfüllen >>
Formular Staubprobe